Du kannst mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten das Zimmer kündigen. Bei Verstößen gegen die Heimordnung oder Heimsatzung kann dir auch vom Studentenwerk der KHG gekündigt werden.
Du kannst mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten das Zimmer kündigen. Bei Verstößen gegen die Heimordnung oder Heimsatzung kann dir auch vom Studentenwerk der KHG gekündigt werden.